21 - Digitale Vorlesung Urheberrecht (Rechtsdurchsetzung) [ID:18969]
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Ja, meine Damen und Herren, herzlich willkommen zurück zu unserer digitalen Vorlesung Urheberrecht.

Wir sind mittlerweile relativ weit fortgeschritten, haben uns beschäftigt, was ist urheberrechtlich

geschützt, der Schutzgegenstand, was ist der Umfang des Urheberrechts, die Verwertungsrechte,

wann sind Eingriffe und das Urheberrecht ausnahmsweise erlaubt, die Schrankenbestimmungen und

jetzt müssen wir uns noch beschäftigen oder wollen wir uns beschäftigen mit der Frage der

Rechtsdurchsetzung. Was sind also die Konsequenzen aus einer Urheberrechtsverletzung, also wenn diese

ersten drei Stufen erfüllt sind, was bedeutet das dann, welche Konsequenzen sind daraus zu

tragen oder aus der Perspektive des Urhebers, wie kann ich mein Recht denn verwirklichen? Und diese

Rechtsdurchsetzung kann man uns so vorstellen, dass wir hier unser Stammrecht haben, unser Urheberrecht

und jetzt gibt es verschiedene Arten der Rechtsdurchsetzung mit unterschiedlichen

Zielrichtungen. Es gibt da mal die negatorischen Ansprüche, Unterlassungsansprüche mit der Idee,

hör auf mit der Rechtsverletzung, beende sie, stopp sie. Schadensersatzansprüche für Einbußen,

dialitten Worten sind der Urheber, der geschädigt worden ist, der Urheber, der weniger in seine

Bilanz hat, aber möglicherweise hat auch gerade der Verletzer durch die Urheberrechtsverletzung

etwas gewonnen und muss das dann abschöpfen Perspektive des Bereicherungsrechts. Und wir können

uns das vielleicht noch mal ein bisschen anders klar machen, dass wir hier tatsächlich zwei

unterschiedliche Problemkreise haben. Einmal den Problemkreis, was ist urheberrechtlich geschützt,

die Rechtszuweisung, ich habe schon gesagt, das Stammrecht und darüber hinaus die zweite

Ebene, die Perspektive der Rechtsdurchsetzung. Und das sind in der Tat zwei Problemkreise,

die wir separieren können, die wir auseinanderhalten können. Rechtszuweisung einerseits,

Rechtsdurchsetzung andererseits und das ist auch die Systematik des Urheberrechts, die das

widerspiegelt. Wir haben im Abschnitt 2 hier, im vierten Teil des Urhebergesetzes, eigene

Bestimmungen zur Rechtsdurchsetzung, gleichsam hinter die Klammer gezogen, allgemeine Regeln für

die Rechtsdurchsetzung, das ist zusammengefasst, etwas klarer als im bürgerlichen Gesetzbuch,

wo wir die Schadensatsatzansprüche in § 823 BGB geregelt haben. Die Unterlassungsansprüche dagegen

im Sachenrecht im dritten Buch, das ist hier sozusagen gemeinsam in einer Bestimmung geregelt,

sämtliche Rechtsfolgen hier im § 97 von folgenden niedergelegt. Hier auch noch mal visualisiert,

Rechtsdurchsetzung als eine eigenständige Ebene. Wir haben sozusagen, wenn wir über Urheberrecht

sprechen, wie gleichen wir Gemeinfreiheit bzw. Rechtszuweisung, Gemeinfreiheit, geistiges

Eigentum, Gemeinfreiheit, wie gleicht man das aus? Da haben wir natürlich auf jeder Stufe

sozusagen Möglichkeiten, das zu justieren, diesen Interessenausgleich und richtigerweise haben wir

sozusagen auch auf der Ebene der Rechtsdurchsetzung, auf der Remedy-Ebene auch nochmal die Möglichkeit

zur Feinsteuerung. Die großen Entscheidungen sind getroffen, wir haben ja festgestellt,

es ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk da, ein Dritter hat es verwehrt,

in eine Schranke greift nicht, also spricht viel dafür, dass wir auch in der Rechtsdurchsetzung

dann konsequent das sozusagen spielen, aber hier ist sozusagen auch noch mal eine Möglichkeit,

hier das Urheberrecht fein zu justieren. Das macht vielleicht diese Grafik auch noch mal

deutlich, dass die Rechtsdurchsetzung tatsächlich ein schon wichtiger Bestandteil ist und auch

sozusagen noch mal das Urheberrecht ausgestaltet. Stellen wir uns das Recht als Rechteck vor,

die mittlere Grafik, Rechteck, diese Fläche des Rechtecks bzw. dieses Quadrats, als wie uns das

Recht, wie uns das Urheberrecht am Ende des Tages gegenüber tritt. Und wenn wir uns das jetzt anschauen,

sehen wir, dass dieses Quadrat oder in anderen Grafiken das Rechteck konstituiert wird durch

zwei Achsen, einmal die Achse der Rechtszuweisung und einmal die Achse der Rechtsdurchsetzung.

Und jetzt sehen wir, wenn wir Verschiebungen annehmen auf einer der Achsen, verändert sich

die Größe dieses Quadrats, es verändert sich die Größe des Rechtsproduktes. Das heißt, wenn ich

beispielsweise gerade auch die Rechtsdurchsetzung vernachlässige, wenn ich das Recht kaum noch

durchsetze oder vielleicht gar nicht mehr durchsetze, dann hat das am Ende des Tages die

Konsequenz, dass das Rechteck kleiner wird, das Quadrat kleiner wird, die Fläche kleiner wird,

es schrumpft. Und das erleben wir zum Beispiel oder haben wir erlebt bei der Rechtsdurchsetzung

im Internet, gerade in der Anfangszeit des Internets, wo Urheberrechte im Internet quasi

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:17:58 Min

Aufnahmedatum

2020-07-01

Hochgeladen am

2020-07-01 19:06:27

Sprache

de-DE

Tags

Urheberrecht Werkbegriff
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